Aufgrund des geplanten Austritts des Vereinigten Königreichs („UK‟) aus der EU, nimmt paysafecard Änderungen an den Dienstleistungen vor. Um mögliche Auswirkungen zu minimieren, hat das Unternehmen hart daran gearbeitet damit Kunden nicht davon betroffen sind.
Gleichzeitig möchte paysafecard sicherstellen, seine Dienstleistungen auch weiterhin unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grund müssen die Art und Weise, in der Dienstleistungen in Deutschland erbracht werden, geändert werden. Denn derzeit werden Dienstleistungen in Deutschland über Prepaid Services Company Limited, ein von der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority zugelassenes und reguliertes E-Geld-Institut erbracht.
Handelnd durch die Zweigniederlassung in Düsseldorf, paysafecard.com Deutschland.
Aufgrund des Brexit werden zukünftige Dienstleistungen in Deutschland über eine neu gegründete Gesellschaft mit Sitz in Irland, namens Paysafe Prepaid Services Limited („PPSL‟) bereitgestellt.
PPSL ist von der irischen Zentralbank, der Central Bank of Ireland, als E-Geld-Institut zugelassen und wird von dieser reguliert.
Änderungen paysafecard Geschäftsbedingungen und Dienstleistungen!
Was bedeutet das für Kunden ? Man braucht erstmal nichts weiter zu tun, sollte man den dargelegten Änderungen zustimmen. Diese Änderungen treten erst ab dem Datum der Verschiebung in Kraft und gelten dann für die erbrachten Dienstleistungen.
Bestehende Guthaben bei Prepaid Services Company Limited werden automatisch an PPSL übertragen und stehen wie bisher zur Verfügung.
Sollte man mit den Änderungen nicht einverstanden sein, kann man Verträge mit paysafecard vor dem Datum des Verschiebung mit sofortiger Wirkung kündigen. Weitere Informationen zu den Kündigungsrechten findet man im Abschnitt „Kündigung“ in der derzeit geltenden Fassung der AGB.
Aus den oben genannten Gründen werden Dienstleistungen, die man von paysafecard bezieht, ab dem 29. Januar 2020 von PPSL bereitgestellt und unterliegen ab dann den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die neuen AGB entsprechen im Wesentlichen den derzeitigen AGB. Man erhält die gleichen Dienstleistungen wie bisher und es sind nur geringfügige Änderungen an den aktuellen AGB erforderlich.
Diese beziehen sich auf die Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Kunden und den AGB mit PPSL.
Bis zum 29. Januar 2020 sind die Produkte nach wie vor durch die aktuellen AGB geregelt.